Der DU-Check für Beamtinnen und Beamte

Dienstunfähig ist amtlich.
Ob dein Vertrag zahlt, ist es nicht.

„Dienstunfähigkeit" und „Berufsunfähigkeit" klingen fast gleich — im Leistungsfall liegen Welten dazwischen. Wir prüfen kostenlos, was wirklich in deinen Bedingungen steht. Sachlich, verständlich, schriftlich.

Valor Makler GmbH· Persönliche Beratung statt Callcenter
Das Kleingedruckte

Dieser Absatz entscheidet mehr als dein Beitrag.

Fahr mit der Lupe über den Auszug. Der entscheidende Halbsatz ist gold markiert — und im Original erstaunlich leicht zu überlesen.

Versicherungsbedingungen · MusterauszugSeite 12 von 47
§ 2 Leistungsfall. (1) Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihrem zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nachzugehen. (2) Wird die versicherte Person als Beamtin oder Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen, gilt dies als vollständige Berufsunfähigkeit; einer gesonderten Prüfung des Gesundheitszustandes durch den Versicherer bedarf es in diesem Fall nicht. (3) Die Leistungspflicht beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen nach Absatz 1 oder Absatz 2 eingetreten sind. (4) Bei nur teilweiser Einschränkung der Leistungsfähigkeit gelten die Regelungen des § 3. (5) Verweisungsrechte des Versicherers richten sich nach § 4 dieser Bedingungen. (6) Änderungen des Dienstverhältnisses sind dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. (7) Mit dem Ende des Beamtenverhältnisses gelten die allgemeinen Regelungen entsprechend.
Bewege Maus oder Finger über den Text
Klartext

Satz (2) ist die echte Dienstunfähigkeitsklausel: Versetzt dich dein Dienstherr wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand, übernimmt der Versicherer diese Entscheidung — ohne eigene Nachprüfung.

Fehlt dieser Satz (oder etwas Gleichwertiges), prüft der Versicherer selbst und nach eigenen Maßstäben — denen der freien Wirtschaft, nicht deines Dienstrechts. Dann kann dein Dienstherr dich für dienstunfähig erklären und dein Versicherer trotzdem ablehnen.

Der Unterschied im Ernstfall

Ein Stempel, zwei Welten.

Auf dem Papier sehen beide Vertragsarten ähnlich aus. Wähle einen Fall und sieh, wie unterschiedlich sie reagieren.

Mit echter DU-Klausel

Der Vertrag folgt der Entscheidung deines Dienstherrn.
Wähle oben einen Fall.

BU ohne DU-Klausel

Der Versicherer prüft selbst — nach Maßstäben der Privatwirtschaft.
Wähle oben einen Fall.
Woran es scheitert

Vier Lücken, die im Vertrag nicht auffallen.
Im Leistungsfall schon.

Kaum ein Vertrag sieht auf den ersten Blick schlecht aus. Er passt nur oft nicht zu deinem Status.

Klausel

Unecht statt echt

Manche Klauseln erwähnen die Dienstunfähigkeit, koppeln die Leistung aber an eine eigene Prüfung des Versicherers. Das Wort steht drin — die Wirkung fehlt.

Produkt

BU von der Stange

Eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Angestellte gebaut. Deinen Beamtenstatus, dein Dienstrecht, deine Altersgrenze kennt sie nicht.

Teil-DU

Halb dienstfähig, ganz allein

Begrenzte Dienstfähigkeit oder Umsetzung auf einen anderen Posten: Dein Einkommen sinkt spürbar — aber viele Verträge werten das nicht als Leistungsfall.

Antrag

Alte Angaben, späte Quittung

Lückenhafte Gesundheitsangaben im Antrag können dir noch Jahre später die Leistung kosten — ausgerechnet in dem Moment, in dem du sie brauchst.

Die Versorgungslücke

Rechne nach, was der Staat dir lässt.

Das Ruhegehalt richtet sich nach deinen Dienstjahren. Wer früh ausscheidet, bekommt wenig — egal, wie gut er vorher besoldet war.

Dein Alter32 Jahre
Dienstjahre bisher8 Jahre
Bruttobesoldung im Monat3.800 €

Vereinfachtes Modell nach §§ 13, 14 BeamtVG (Bund): Zurechnungszeit von zwei Dritteln der Zeit bis zum 60. Lebensjahr, 1,79375 % je Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit, Höchstsatz 71,75 %, Mindestversorgung berücksichtigt. Landesrecht und Einzelfall weichen ab — verbindlich ist allein die Auskunft deines Dienstherrn.

Besoldung heute3.800 €
Ruhegehaltssatz (Modell)47,8 %
Geschätztes Ruhegehalt bei DU1.818 €
Deine monatliche Lücke
1.982 €
Monat für Monat, bis zur Regelaltersgrenze.
Genau diese Lücke soll eine DU-Absicherung schließen.
Der Check im Detail

Sechs Fragen an deinen Vertrag.

An diesen Punkten entscheidet sich, ob dein Schutz im Ernstfall trägt — oder nur Beitrag kostet.

Prüfprotokoll · DU-CheckValor Makler GmbH
1

Echte DU-Klausel

Steht sie drin — und ist sie eindeutig formuliert, oder nur ein Echo davon?

2

DU-Rente oder BU-Rente

Welcher Leistungsfall ist tatsächlich versichert — dein Dienstrecht oder ein fremder Maßstab?

3

Höhe der Rente

Deckt sie die Lücke aus der Modellrechnung — oder nur einen Trostbetrag?

4

Laufzeit

Reicht der Schutz bis zu deiner Altersgrenze — oder endet er Jahre davor?

5

Beitrag

Zahlst du den Preis eines Beamten-Tarifs — oder den Aufschlag eines Produkts, das nicht für dich gebaut ist?

6

Gesundheitsfragen

Vollständig und sauber beantwortet? Hier entstehen die teuersten Fehler.

Ehrlich gesagt

Oft ist dein Vertrag in Ordnung.
Dann hörst du genau das von uns.

Ein Check ist kein Verkaufsgespräch. Wenn deine Absicherung passt, bestätigen wir dir das schriftlich — und du hast Gewissheit statt eines neuen Vertrags.

Wenn etwas fehlt, zeigen wir dir nüchtern die Optionen: nachbessern, umstellen oder neu aufstellen. Entscheiden tust du. Ohne Druck, ohne Frist, ohne Kleingedrucktes im Gespräch.

So läuft der Check

In drei Schritten zur Gewissheit.

1

Check anfragen

Zwei Minuten Formular: wer du bist, was du hast. Auch „noch gar nichts" ist eine ehrliche Antwort — dann schauen wir, was du brauchst.

2

Rückruf im Wunschfenster

Wir melden uns, wann es dir passt, und sagen dir, welche Unterlagen wir brauchen. Fehlt etwas, holen wir es gemeinsam nach.

3

Ergebnis im Video-Termin

Wir gehen deinen Vertrag Punkt für Punkt durch. Das Ergebnis bekommst du klar erklärt — und schriftlich zum Nachlesen.

Häufige Fragen

Was Beamte uns vorher fragen.

Was kostet der DU-Check? +

Nichts. Der Check und das Gespräch sind kostenlos und unverbindlich. Als Makler werden wir — wie in der Branche üblich — erst dann vergütet, wenn du dich für einen Vertrag über uns entscheidest. Entscheidest du dich dagegen, bleibt es beim kostenlosen Check.

Muss ich meinen bestehenden Vertrag kündigen? +

Auf keinen Fall vorschnell — und schon gar nicht vor dem Check. Oft ist Behalten oder gezieltes Nachbessern die beste Option. Kündigen ist der letzte Schritt, nie der erste.

Ich habe noch gar keine Absicherung. Bringt mir der Check etwas? +

Gerade dann. Wir rechnen deine Versorgungslücke durch und zeigen dir, worauf es bei einem Beamten-Tarif ankommt — bevor du irgendetwas unterschreibst. Je früher und gesünder du startest, desto besser die Konditionen.

Was ist, wenn mein Vertrag gut ist? +

Dann sagen wir dir genau das — schriftlich. Du gewinnst Gewissheit, wir gewinnen dein Vertrauen. Das ist uns mehr wert als ein schneller Abschluss.

Welche Unterlagen brauche ich? +

Ideal sind Versicherungsschein und Bedingungswerk deines Vertrags. Nicht zur Hand? Kein Hindernis — wir zeigen dir im Gespräch, wie du sie beim Versicherer anforderst.

Bin ich nach dem Check zu irgendetwas verpflichtet? +

Nein. Du bekommst ein Ergebnis und eine Empfehlung. Was du daraus machst, entscheidest du allein — auch „nichts" ist eine gültige Entscheidung.

Kostenlos & unverbindlich

Starte deinen DU-Check.

Je mehr du jetzt schon weißt, desto konkreter wird das Gespräch — aber auch mit leeren Feldern kommen wir ins Ziel.

Kostenlos · unverbindlich · deine Daten bleiben bei uns

Angekommen.

Danke für deine Anfrage. Wir melden uns in deinem Wunschfenster — in der Regel innerhalb eines Werktags.